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Verfassungsklage gegen Studiengebühren

Da es einige Menschen noch immer nicht wissen, möchte ich hier nocheinmal auf die Verfassungsklage gegen die Studiengebühren hinweisen. Auf der Internet-Seite des GEW Landesverband Hessen findet ihr einen kleinen Artikel dazu und ganz unten auf der Seite auch das nötige Formular.

Dieses Formular muss einfach nur ausgefüllt werden und dann und bei der Gemeindeverwaltung unterschrieben und abgestempelt werden. Ganz Wichtig! – Es kann jeder klagen, der Wahlberechtigt ist – egal ob derjenige studiert oder nicht!

Also Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abstempeln und ab zur Post und weitersagen!

| 15 . 03 . 2007 × 0 Anmerkungen × 0 Like


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